Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Rocket Masters Veranstaltungen

Veranstalter

Rocket-Masters.de

Markus Haaser
Thadenstraße 130a
22767 Hamburg

Tel.: +49 40 52166791
E-Mail: info@rocket-masters.de
Internet: http://www.rocket-masters.de

 

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für sämtliche Veranstaltungen, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.

2. Geltungsbereich

2.1 Nachfolgende Bestimmungen regeln verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events von Rocket-Masters.de Markus Haaser und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Markus Haaser und den einzelnen Teilnehmern.

2.2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit Markus Haaser am Set aufhält.

2.3 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben.


3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Plattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.

3.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

3.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Dies setzt einen vorherigen Zahlungseingang der vollen veranschlagten Summe voraus. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.


4. Preise

4.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

4.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

4.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.


5. Zahlung

5.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag.

5.2. Zahlung per Rechnung:

Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.

5.3. Zahlung per Kreditkarte:

Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.

5.4. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet.

Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.


6. Widerrufsrecht

6.1. Widerrufsbelehrung

Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

Rocket-Masters.de
Markus Haaser
Thadenstraße 130a
22767 Hamburg

info@rocket-masters.de

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:

Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.

6.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen.


7. Rücktritt/Storno

7.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

Bei Absage durch den Teilnehmer, egal aus welchem Grund, ist die Stornierungsgebühr wie folgt gestaffelt:

a) Bei Rücktritt/Storno mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 50% erstattet.

b) Bei Rücktritt/Storno weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung.

7.2. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis zu zwei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben. Diese Ersatzperson übernimmt sämtliche Rechte & Pflichten des ursprünglichen Vertragsteilnehmers an dessen Stelle. Die Übertragung der Anmeldung ist für den Teilnehmer kostenfrei.


8. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

8.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

8.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

8.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ersatzweise auch andere Modelle als angekündigt einzusetzen.

8.5 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.


9. Absage der Veranstaltung

9.1. Sollte die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder andere, dringliche Gründe vorliegen, kann der Veranstalter mit einer Frist von bis zu drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

9.2 Im Falle von Krankheit eines Dozenten, Models oder dem unerwarteten Ausfall einer Location oder technischem Geräts kann der Veranstalter einen gleichwertigen Ersatz organisieren um die Veranstaltung wie geplant durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein kann der Veranstalter die Veranstaltung auch kurzfristig absagen und, sofern möglich, zeitnah einen Ersatztermin hierfür anbieten. Bereits angemeldeten Teilnehmern steht es frei, diesen neuen Termin wahrzunehmen oder ihre Anmeldung zu stornieren. Im Fall einer Stornierung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück.

9.3 Sollte die Durchführung einer outdoor Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Umstände nicht oder nur stark eingeschränkt möglich sein behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung zum Wohle und zur Sicherheit aller Beteiligten kurzfristig abzusagen und, sofern möglich, einen Ersatztermin anzubieten. Bereits angemeldeten Teilnehmern steht es frei, diesen neuen Termin wahrzunehmen oder ihre Anmeldung zu stornieren. Im Fall einer Stornierung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück.

9.4 Etwaige Kosten für Anreise und Unterkunft, welche sich durch eine Terminstornierung oder Verschiebung ergeben, sind nicht erstattungsfähig. Eine Haftung hierfür durch den Veranstalter ist ausdrücklich ausgeschlossen.


10. Urheber- und andere Rechte

10.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

10.2 Die Fotografen erhalten das Recht, die von ihnen angefertigten Fotos für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, soziale Netzwerke, Homepage) zu nutzen. Der Verkauf oder eine kommerzielle Nutzung wie z.B. der Verkauf von digitalen Kopien, Drucken, Kalendern, Büchern, Flyern etc. oder andere, verkaufsfördernde Maßnahmen wie Werbeplakate etc. sind nicht gestattet.

10.3 Die Modelle erhalten das Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt nicht kommerziell für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, soziale Netzwerke, Homepage, Modellmappe) zu nutzen. Der Verkauf oder eine kommerzielle Nutzung wie z.B. der Verkauf von digitalen Kopien, Drucken, Kalendern, Büchern, Flyern etc. oder andere, verkaufsfördernde Maßnahmen wie Werbeplakate etc. sind nicht gestattet.

10.4 Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Modell zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen.


11. Bildmaterial/Fotografien

11.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

11.2 Markus Haaser lässt von dem Event als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.

11.3 Jeder Teilnehmer gestattet Markus Haaser, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet.


12. Haftung

12.1. Der Veranstalter haftet

• bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

• im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

12.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

• Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;

• Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;

• Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;

• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

12.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

12.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


13. Schlussbestimmungen

13.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

13.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.